Nachlese der außerparlamentarischen Anhörung

Die anstehende Novellierung des Brandenburger Polizeigesetzes stellt keinen geringfügigen Eingriff in die „Sicherheitsarchitektur“ des Landes Brandenburg dar. Der vorgelegte Gesetzesentwurf verändert die Stellung von Polizei in und gegenüber der Gesellschaft deutlich. Deswegen kann die Diskussion darüber, was die Polizei in Zukunft tuen darf und soll nicht nur PolizistInnen und Abgeordenten überlassen werden. Aus diesem Grunde lud das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz am 2. März 2019 zur Anhörung des 1. Außerparlamentarischen Innenausschusses in den Veranstaltungssaal.

Geladen waren zu dessen Sitzung fünf ExpertInnen: Sie legten vor den 150 Mitgliedern des sichh ad hoc konstituierenden Ausschusses dar, wie sich das Vorhaben der Novellierung des Polizeigesetzes auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse im Land Brandenburg auswirken werden.

Stellungnahmen der Sachverständigen