Die anstehende Novellierung des Brandenburger Polizeigesetzes stellt keinen geringfügigen Eingriff in die „Sicherheitsarchitektur“ des Landes Brandenburg dar. Der vorgelegte Gesetzesentwurf verändert die Stellung von Polizei in und gegenüber der Gesellschaft deutlich. Deswegen kann die Diskussion darüber, was die Polizei in Zukunft tuen darf und soll nicht nur PolizistInnen und Abgeordenten überlassen werden. Aus diesem Grunde lud das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz am 2. März 2019 zur Anhörung des 1. Außerparlamentarischen Innenausschusses in den Veranstaltungssaal.
Geladen waren zu dessen Sitzung fünf ExpertInnen: Sie legten vor den 150 Mitgliedern des sichh ad hoc konstituierenden Ausschusses dar, wie sich das Vorhaben der Novellierung des Polizeigesetzes auf die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse im Land Brandenburg auswirken werden.
Stellungnahmen der Sachverständigen
- Dr. Dr. Peter Ullrich, Soziologe und Kulturwissenschaftler, Forscher an der TU Berlin und am Institut für Protest- und Bewegungsforschung:
Verpolizeilichung, Versicherheitlichung und Militarisierung - Elisabeth Niekrenz, Juristin und politische Referentin der netzpolitischen Digitale Gesellschaft:
Staatliche Überwachung erschwert „Terrorbekämpfung“ und radikalisiert - Norman Lenz, Rechtsanwalt und Vorsitzender der Brandenburgischen Strafverteidiger-Vereinigung:
Wir dürfen uns nicht darauf verlassen, dass der Rechtsstaat sich selbst schützt - Biplab Basu, Mitbegründer von KOP – Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt, Historiker und Mitarbeiter der Beratungsstelle ReachOut:
Polizeigesetz trifft people of color - Dirk Burczyk, Referent für Innenpolitik, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag:
Linke Politik in Brandenburg gefährdet politisches Engagement