Chronik zum Gesetzgebungsverfahren

seit Februar 2018: Ressortabstimmungen
Das Innenministerium unter Karl-Heinz Schröter (SPD) initialisiert die Ressortabstimmung zu einer Polizeigesetznovelle nach bayerischem Vorbild. D.h. die unterschiedlichen Ministerien versuchen, sich auf einen Gesetzesentwurf zu einigen.

Juli 2018: Schröter veröffentlicht nicht abgestimmten Entwurf
Das Innenministerium schaltet eine Webseite frei, die den Bürger*innen die geplanten Verschärfungen erklären soll. Dabei wird auch ein erster, nicht mit dem Koalitionspartner (die LINKE) abgestimmter, Entwurf veröffentlicht. Nach Intervention der LINKEN und einer Maßregelung aus der Staatskanzlei wird der Entwurf wieder von der Seite entfernt. Die LINKE verspricht, dass sie einer Änderung des Polizeigesetzes nicht zustimmt. Das Bündnis gegen das Neue Brandenburger Polizeigesetz verfasst einen Aufruf.

November 2018: Petition gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz ist online
10. November 2018: Demo gegen das neue Polizeigesetz in Potsdam
2300 Menschen folgen dem Aufruf des Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz. Vor und nach der Demo kommt es zu inakzeptablen Übergriffen seitens der Polizei auf friedliche Demonstrationsteilnehmer*innen sowie Menschen, die sich in der Nähe zur Demonstration aufhielten. Insbesondere waren Potsdamer Hausprojekte und deren Umfeld betroffen: Acht Menschen wurden festgesetzt und erkennungsdienstlich behandelt, zwei Menschen wurden festgenommen.

14.November 2018: Erste Lesung im Landtag
Die Abgeordneten der Regierung und der Opposition sprechen zum ersten Mal über die Gesetzesänderung, dabei geht es nur um die Begründung des Gesetzesvorhabens und um Grundsatzfragen. Die Grünen widersprechen der Notwendigkeit, das Gesetz zu ändern. Die CDU bringt einen eigenen, noch schärferen Entwurf ein.

24.November 2018: Bundesinnenministerkonferenz Magdeburg
In Magdeburg treffen sich die Innenminister der Länder. 2017 hatten die Minister die gefährliche Vereinheitlichung der Landespolizeigesetze beschlossen. Statt dessen ändern fast alle Bundeländer ihre Gesetze in Eigenregie.
Überarbeitungsphase
Auf Grundlag der Stellungnahmen werden eventuelle Änderungen erarbeitet.
2. März 2019: Außerparlamentarischer Ausschuss
Das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz veranstaltet eine außerparlamentarische Anhörung, um einer grundständigen gesellschaftlichen Kritik an einem neuen Polizeigesetz einen Raum zu geben.
7. März 2019: Anhörung im Ausschuss für Inneres und Kommunales
Der Innenausschuss kommt kommt erneut zusammen, um eventuelle Änderungen zu beschließen.

 

Zweite Lesung im Landtag
Die Abgeordneten stimmen über Änderungsanträge und über beide Gesetze ab.