Viel Kritik im Ausschuss des Inneren

Aktive des Bündnisses gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz verfolgten die heutige, am 9. Januar stattgefundene Innenausschusssitzung zum neuen Polizeigesetzesvorhaben. Die Anhörung der geladenen Sachverständigen offenbarte die teils mangelhafte und mutmaßlich verfassungswidrige Ausarbeitung der Polizeigesetzesverschärfungen.

Die Diskussion zeigte deutlich, dass das Gesetzesvorhaben weit davon entfernt ist, zur Abstimmung gestellt zu werden.

Weiterhin wurde eine Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Notwendigkeit der Gesetzesänderung aus gesellschaftlicher Perspektive ausgeblendet. Dies war schon von Vornherein durch die Auswahl der Sachverständigen, die allesamt einen rechtswissenschaftlichen oder polizeilichen Hintergrund hatten, ausgeschlossen.

Eine Auswahl der Kritikpunkte des Bündnisses gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz wurden vom Kreis der Sachverständigen geteilt:

So wurde darauf hingewiesen, dass in der Praxis richterliche Vorbehalte selten zu einer Ablehnung von polizeilichen Maßnahmen durch Richter*innen führen: So ist der Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte mittels richterlichen Vorbehalt unwahrscheinlich.

Die geplante Quellen-TKÜ bei Verwendung von Staatstrojanern ist laut fast allen Sachverständigen technisch nicht rechtssicher umsetzbar. Dr. Buermeyer wies daneben deutlich auf die Kollateralschäden durch das Aufrechterhalten von IT-Sicherheitslücken hin.

Heimliche Wohnungsdurchsuchungen wurden als ein „Dammbruch“ in der Geschichte der Polizeigesetze bezeichnet. Während herkömmliche Hausdurchsuchungen bereits massiv in die Privatsphäre eingreifen, nehmen heimliche Hausdurchsuchungen – die von den Sachverständigen mit Einbrüchen verglichen wurden – jegliche Möglichkeit für die Betroffenen, ihre Rechte geltend zu machen.
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Arzt bestätigte die Kritik des Bündnisses an präventiven Meldeauflagen, die unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sowie die Freizügigkeit eingreifen. Meldeauflagen werden unabhängig der vermeintlichen Terrorabwehr geplant.

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