Dirk Burczyk, Referent für Innenpolitik, Fraktion DIE LINKE im Bundestag, spricht in der Anhörung schwerpunktmäßig zum Begriff des Gefährders.
Im Zuge des Versuches neue Kompetenzen für die Polizei bei der Terrorismusbekämpfung zu erlangen, gab es eine Verschiebung des polizeilichen Gefahrenbegriffs. Der sogenannte „Gefährder“ stellt dabei keine rechtliche Figur da, sondern ist ein polizeilicher Arbeitsbegriff, der sich von einer konkreten Situationseinschätzung (konkrete oder abstrakte Gefahr) hin zu einem personenzentrierten Ansatz verschoben hat. „Die geplanten Maßnahmen beziehen sich nicht mehr auf die Gefahr, sondern auf die Person. Und das, ohne dass eine konkrete Gefahr benennbar ist und wann diese eintreten könne. Damit ist die Ausweitung der Handlungsspielräume der Polizei gedeckt. Das ist nicht notwendig. Die bisherige Gesetzgebung reicht dafür bereits aus“. Burczyk verweist an dieser Stelle auf § 89a StGB, Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
„Die Folgen des Polizeigesetzes sind unklar. […] Die Handlungsspielräume der Polizei werden ausgeweitet, es wird eine Ausweitung der Anmeldeauflagen für Versammlungen im öffentlichen Raum geben. Alles in allem könnte es soweit kommen, dass man nicht mehr zum Spiel seines Lieblingsvereins fahren könnte.“ Konkrete Rechtsfolgen hat die Einstufung als Gefährder für Betroffene zwar nicht, jedoch ist sie Grundlage für ausufernde Datenspeicherung und die Betroffenen werden zu Objekten in Kooperationsgremien – also zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Das Gesetz sorgt diesbezüglich also eher für Unklarheit als für Klarheit – und das sowohl für Bürger*innen als auch für die Polizei.
Auf die Frage, weshalb die SPD/DIE LINKE das Gesetzt trage, antwortete Burczyk: „Ich arbeite für die DIE LINKE auf Bundesebene. Wir finden das nicht gut. Die SPD agiert in der Hoffnung auf Stimmenfang aus dem AfD-Lager als Scharfmacherin“. Auf die Frage, wie man denn die Rechte von Bürger*innen schützen könne, schlug Burczyk einen „Rechtsschutzbeauftragten“ vor, das wäre ein Rechtsbeistand, den die Behörden automatisch beiordnen.
Eine Frage war den Bürger*innen besonders wichtig: „Könnte die Unschärfe des Gesetzes dazu führen, dass politische Aktivist*innen verfolgt werden?“ Burczyks Antwort darauf: „Das ist rechtlich möglich. Es gibt Auflagen, die besagen, dass sich jemand täglich bei der Polizei melden muss. Wenn man diesem Gesetzt jetzt zustimmt, kann es zu einer noch weiteren Ausdehnung kommen, weil man feststellen wird, dass trotzdem Terrorismus passiert. Damit könnten politische Aktivist*innen noch gefährdeter sein. Besonders schlimm ist das für Menschen, die keine Ressourcen haben, sich dagegen zu wehren!“