Potsdam, 09.01.2019
Viel Kritik am neuen Polizeigesetz im Innenausschuss
Aktive des Bündnisses gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz verfolgten die heutige Innenausschusssitzung zum neuen Polizeigesetzesvorhaben. Die Anhörung der geladenen Sachverständigen offenbarte die teils mangelhafte und mutmaßlich verfassungswidrige Ausarbeitung der Polizeigesetzesverschärfungen.
Die Diskussion zeigte deutlich, dass das Gesetzesvorhaben weit davon entfernt ist, zur Abstimmung gestellt zu werden.
Weiterhin wurde eine Auseinandersetzung mit der grundsätzlichen Notwendigkeit der Gesetzesänderung aus gesellschaftlicher Perspektive ausgeblendet. Dies war schon von Vornherein durch die Auswahl der Sachverständigen, die allesamt einen rechtswissenschaftlichen oder polizeilichen Hintergrund hatten, ausgeschlossen.
Eine Auswahl der Kritikpunkte des Bündnisses gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz wurden vom Kreis der Sachverständigen geteilt:
So wurde darauf hingewiesen, dass in der Praxis richterliche Vorbehalte selten zu einer Ablehnung von polizeilichen Maßnahmen durch Richter*innen führen: So ist der Schutz vor unverhältnismäßigen Eingriffen in Grundrechte mittels richterlichen Vorbehalt unwahrscheinlich.
Die geplante Quellen-TKÜ bei Verwendung von Staatstrojanern ist laut fast allen Sachverständigen technisch nicht rechtssicher umsetzbar. Prof Dr. Buermeyer wies daneben deutlich auf die Kollateralschäden durch das Aufrechterhalten von IT-Sicherheitslücken hin.
Heimliche Wohnungsdurchsuchungen wurden als ein „Dammbruch“ in der Geschichte der Polizeigesetze bezeichnet. Während herkömmliche Hausdurchsuchungen bereits massiv in die Privatsphäre eingreifen, nehmen heimliche Hausdurchsuchungen – die von den Sachverständigen mit Einbrüchen verglichen wurden – jegliche Möglichkeit für die Betroffenen, ihre Rechte geltend zu machen.
Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Arzt bestätigte die Kritik des Bündnisses an präventiven Meldeauflagen, die unverhältnismäßig in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit sowie die Freizügigkeit eingreifen. Meldeauflagen werden unabhängig der vermeintlichen Terrorabwehr geplant.
Strausberg, 14.11.2018
Pressemitteilung einiger Strausberger_innen, die keinen Bock auf‘s neue Gesetz haben
In Brandenburg steht die Verschärfung des Polizeigesetzes – wie sie schon in anderen Bundesländern erfolgte – kurz bevor. Am heutigen Tag soll der Kabinettsentwurf, auf den sich die Landesregierung geeinigt hat, zum ersten zur Lesung in den Landtag gegeben werden.
Aus diesem Grund haben wir uns an dem landesweiten Aktionstag gegen das neue Polizeigesetz beteiligt und im ganzen Stadtgebiet 200 Kameras verteilt. Nachdem am Wochenende über 2000 Menschen in Potsdam gegen das neue Gesetz demonstriert haben, dient der heutige Aktionstag der weiteren Schaffung einer Gegenöffentlichkeit. Doch warum 200 Kameras? Dies soll ein Vorgeschmack auf das Kommende sein. Das neue Polizeigesetz sieht nämlich eine enorme Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum vor. Zusätzlich soll die Videoüberwachung intelligent werden, d.h. in Kombination mit automatischer Gesichtserkennung oder Kennzeichenerkennung funktionieren und die Speicherzeit von 2 auf 14 Tage ausgeweitet werden (§31).
Weitere Verschärfungen bilden die neuen Meldeauflagen (§15a), die Ausweitung der Schleierfahnung auf das Landesinnere (§12), die Legalisierung von Hauseinbrüchen für die Polizei, um Überwachungstechnik zu verstecken (§23) und die Ausrüstung mit Handgranaten und Elektroschockern (§69).
Die wohl bedrohlichsten Neuheiten für die Grund- und Freiheitsrechte sind die Einführung der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und die enorme Vorverlegung der Eingriffsrechte der Polizei mit der Rechtfertigung der „Terrorismus“-Bekämpfung. Mit der ersteren bekommt die Polizei geheimdienstliche Befugnisse, was die Trennung von Polizei und Geheimdienst aufhebt – übrigens eine Lehre aus der NS-Zeit. Zweiteres gibt der Polizei die Befugnisse, auch ohne konkreten Tatverdacht oder einer konkreten Gefahr einzugreifen. Prinzipien wie die Unschuldsvermutung werden damit ausgehebelt. Doch warum soll dies passieren? Die Brandenburger Landesregierung unter Maßgabe vom Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) macht – wie andere Landesregierungen auch – die erhöhte Terror- und Gefährdungslage zur Grundlage. Hier wird eine Bedrohungslage aufgemacht, die bei näherer Betrachtung nicht haltbar ist. Denn selbst polizeiliche Kriminalitätsstatistiken zeigen einen Rückgang der Kriminalität an sich und einen Anstieg in der Aufklärung und Verhinderung von Verbrechen.
Auch ist nicht klar, ob mehr polizeiliche Befugnisse Anschläge wie auf den Berliner Weihnachtsmarkt überhaupt verhindern können, obwohl dies behauptet wird. Die Gesetzesverschärfung ist als ein Angriff auf unsere Freiheitsrechte als Bürger_innen zu sehen. Diese werden als „Aktions- und Rückzugsort terroristischer Gewalttäter“ (Gesetzesentwurf, 12. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes, Abschnitt A. Problem) gesehen und müssen damit eingeschränkt werden – so die Logik dahinter.
Das werden wir nicht hinnehmen. Wir rufen alle dazu auf, gegen das neue Polizeigesetz aktiv zu werden und für unsere Grund- und Freiheitsrechte einzustehen. Gegen den autoritären Umbau der Gesellschaft.
Potsdam, 11.11.2018
2.300 Menschen bei Großdemonstration gegen das neue PolG Brandenburg
– Bündnis fordert, Verschärfungen auf Eis zu legen
Am gestrigen Samstag protestierten über 2.300 Menschen gegen das neue Polizeigesetz in Brandenburg, darunter Datenschützer*innen, Gewerkschaften, Vereine, Politiker*innen und Fußballfans. Lautstark und vielfältig zeigten wir der Landesregierung: Wer das Polizeigesetz verschärfen und Grundrechte einschränken will, muss mit Protest aus allen gesellschaftlichen Schichten rechnen. An der Demonstration beteiligten sich Menschen aus ganz Brandenburg. Sie war einer der größten, die das Land Brandenburg in den letzten Jahren gesehen hat. Wir fordern die rot-rote Landesregierung auf, den Plan der Verschärfungen auf Eis zu legen.
In der kommenden Woche, in der das Gesetz in den Landtag eingebracht wird, ruft das Bündnis zu dezentralen Aktionen gegen das Polizeigesetz auf. In Cottbus wird am Mittwoch, den 14. November, um 17 Uhr eine Protestkundgebung am Heronplatz veranstaltet. Die Online-Petition „Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen – Grundrechte schützen!“ hat mittlerweile deutlich über 5.000 Unterzeichner*innen.
Bei der Demonstration kamen in Redebeiträgen verschiedene Organisationen zu Wort, unter anderem:
„Wenn das neue Gesetz kommt, werden Geflüchtete nicht mehr nur ständig kontrolliert, sie geraten auch noch schneller in Präventivgewahrsam, weil die Polizei sich immer weniger dafür rechtfertigen muss“, kritisierte Jibran Khalil von Jugend ohne Grenzen.
„Im Umgang mit Fussballfans können wir schon seit Jahren beobachten, wie die Polizei sich militarisiert und immer öfter auch ganze Fangruppen überwacht. Mit dem neuen Gesetz darf die Polizei nicht nur mehr, sie darf auch temporär früher agieren und soll dabei weniger kontrolliert werden. Umso wichtiger ist es, dass wir auch auf die Polizei schauen“, mahnte Christian R., ein aktiver Fußballfan aus der Nordkurve Babelsberg.
„Die im neuen Gesetz erwähnten Meldeauflagen im Bereich des Versammlungsgesetzes sind ein Angriff auf unser Demonstrationsrecht. Warum Politiker*innen der SPD und der Linken solch schwerwiegende Grundrechtseinschränkungen verantworten wollen, ist mir schleierhaft“, so Demonstrationsanmelder Konstantin Gräfe.
Die Polizei verhielt sich während der ganzen Demonstration zurückhaltend. Im Gegensatz dazu kam es im Vorfeld und im Nachgang der Demonstration zu inakzeptablen Übergriffen seitens der Polizei auf friedliche Demonstrationsteilnehmer*innen sowie Menschen, die sich in der Nähe zur Demonstration aufhielten. Insbesondere waren Potsdamer Hausprojekte und deren Umfeld in der Zeppelinstraße 25, 26 und 29 betroffen. Vor und nach der Demonstration filmte die Polizei ohne einen erkennbaren Anlass in die Häuser und in die Innenhöfe hinein. Im Nachgang der Demonstration wurden insgesamt acht Menschen im Umfeld der Hausprojekte festgesetzt, ihre Personalien kontrolliert, durchsucht und trotz geäußertem Widerspruch erkennungsdienstlich behandelt. In zwei Fällen kam es unerwartet zu brutalen Festnahmen, bei den Menschen zu Boden geworfen wurden. Gegen alle kontrollierten Personen stellte die Polizei Strafanzeigen. Kurz nach der Demonstration versuchten einige Polizist*innen in die Zeppelinstraße 25 einzudringen. Noch drei Stunden nach Ende der Demonstration wurden die Hausprojekte überwacht.
Als Grund für die Maßnahmen galt wohl die völlig gewaltfreie Performance der drei Hausprojekte während der Demonstration, die aus 2 min aufsteigenden bunten und ungefährlichem Rauch, Heraushängens von Transparenten und einem Redebeitrag gegen das Polizeigesetz bestand. Die Maßnahmen sind bezeichnend für die Kriminalisierungsstrategie der Polizei. Es bestand zu keiner Zeit eine gefährliche Situation, weder für die Demo-Teilnehmer*innen noch für die Polizei. Die Häuser samt den Baugerüsten sind im Eigentum der Hausprojekte. Dagegen waren die Maßnahmen der Polizei selbst mutmaßlich grundrechtsverletzend: Das Abfilmen von Privatwohnungen ist ein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre, das Eindringen in Häuser ist ebenso ein schwerwiegender Eingriff, der nicht mit Lappalien wie einer kurzweiligen und kontrollierten Rauchperformance zu begründen ist. Dass die einzelnen Polizisten eingeforderte Grundrechte ignorieren, zeigte das Verhalten des filmenden Beamten, der mit den ironischen Worten „Ich kann euch nicht hören“ auf die Bitte reagiert hat, das Filmen des Hinterhofs der Zeppelinstraße 25 aufgrund der mangelnden Rechtsgrundlage zu unterlassen. Selbiger Polizist war an der stundenlangen Überwachung des Hausprojektes beteiligt. Dass ihm das sichtlich Spaß machte, zeigte er mit einem auffälligen Schwingen seines Schlagstocks gegenüber Passant*innen und Bewohner*innen der Hausprojekte.
Die polizeilichen Maßnahmen am Rand der Demonstration haben gezeigt, dass die Ermittlungsbehörden schnell jegliches Maß verlieren können. Umso wichtiger ist es, die geplante Ausweitung der polizeilichen Befugnisse zu stoppen!
Potsdam, der 08.11.2018
Breites Bündnis formiert sich: Kreisverbände der LINKEN und JuLis Brandenburg offiziell gegen das neue Polizeigesetz
Am Samstag, den 10.11.2018, um 13.30 Uhr ab Bahnhof Charlottenhof in Potsdam protestieren viele Menschen für den Schutz von Grund- und Freiheitsrechten und damit gegen das neue Polizeigesetz in Brandenburg.
Kurz vor der Demonstration haben sich die ersten Kreisverbände der Partei DIE LINKE dem Protest gegen das neue Polizeigesetz angeschlossen. So zählen sich DIE LINKE Kreisverbände Oberhavel, Oder-Spree, Frankfurt (Oder) und Potsdam zu den offiziellen Unterstützern. Die LINKE-Jugendorganisation linksjugend [’solid] Brandenburg ist Gründungsmitglied des Bündnisses gegen die Polizeigesetzesverschärfungen.
Die Unterstützung offenbart die große Missstimmung vieler LINKE-Mitglieder über die Linie der rot-roten Landesregierung, das härteste Landespolizeigesetz in der Geschichte Brandenburgs verantworten zu wollen. Insbesondere werden die im neuen Gesetz verankerten Meldeauflagen gegen politisch Engagierte, die Ausweitung der anlasslosen Kontrollen in ganz Brandenburg (Schleierfahndung) und die für Missbrauch anfällige Aufweichung des Gefahrenbegriffs im Rahmen des neuen Terrorparagrafen kritisiert.
Eine weitere parteipolitische Unterstützung kommt von der Jugendorganisation der FDP, Junge Liberale Brandenburg e.V.. Die JuLis sehen das neue Polizeigesetz als Sicherheitsrisiko: „Wer mithilfe der sogenannten Quellen-TKÜ Sicherheitslücken und Hintertürchen in den Smartphones der Bürgerinnen und Bürger ausnutzen will, der schafft mehr Unsicherheit als er bekämpft.“²
¹https://nopolgbbg.de/unterzeichnen/
²https://julis-brandenburg.de/2018/fdp-jugend-unterstuetzt-buendnis-gegen-neues-polizeigesetz/
Potsdam, 06.11.2018
Widerstand wächst: Online-Petition gegen das neue Polizeigesetz
Das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz startet kurz vor der kommenden Demonstration am 10.11.2018 eine Online-Petition gegen die geplanten Polizeigesetzesverschärfungen. Die erst seit einigen Tagen gestartete Petition „Neues Polizeigesetz in Brandenburg stoppen – Grundrechte schützen!“ wurde bisher von über 3.500 Menschen unterzeichnet¹. Auch die Ankündigung zur Demonstration auf Facebook fand bislang rund 1.200 Zusagen und Interessierte². Seit der Gründung Ende September haben sich dem Bündnis 60 Organisationen und Gruppen – hauptsächlich aus Brandenburg – angeschlossen.
Der wachsende Widerstand gegen das neue Polizeigesetz zeigt, dass viele Menschen in Brandenburg mit den Polizeigesetzesverschärfungen nicht einverstanden sind. Kommentare bei der Online-Petition beziehen sich beispielsweise auf den Irrsinn der Partei „Die Linke“, die in Bayern und bundesweit gegen die Polizeigesetzesverschärfungen – aufgrund gefährlicher Eingriffe in die Grundrechte – klagt, jedoch gleichgelagerte Verschärfungen in Brandenburg verantworten will.
Einige Kommentare der Unterzeichner*innen verweisen auf die Erlebnisse im Überwachungsstaat der DDR, die sich nicht wiederholen sollten: „Solche Gesetze darf es nie wieder geben!“
Weiterhin ist die Kritik am Polizeigesetz in der Angst vor einem Rechtsruck begründet. Meldeauflagen und die unklaren Rechtsbegriffe über das wann, wo und wie der neuen Eingriffsbefugnisse öffnen Tür und Tor für willkürliche und politisch motivierte Grundrechtsverletzungen. So können Verschärfungen im Polizeigesetz mit Leichtigkeit von möglichen rechtsextremen Regierungen genutzt werden, um politische Gegner*innen zu verfolgen.
¹weact.campact.de/p/noPolGBbg
²facebook.com/events/2318109141551145/
Potsdam, 29.10.2018
Neuer Kabinettsentwurf zum Polizeigesetz: Nach wie vor erhebliche Gefährdung für Freiheits- und Grundrechte durch geplante Verschärfungen
Das Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz konnte vorab den aktuellen und noch nicht öffentlichen Kabinettsentwurf für die Polizeigesetzesverschärfungen sichten.
Anders als in der Öffentlichkeit verlautet, weist der neue Gesetzesvorschlag nach wie vor erhebliche Verschärfungen auf, die eine Gefährdung der Freiheits- und Grundrechte und der inneren Sicherheit darstellen. Die Begründungen zu den einzelnen Gesetzesverschärfungen enthalten eine erschreckend schwache, irreführende und mitunter gefährliche Argumentation.
Die Rot-rote Landesregierung hat nach wie vor die Möglichkeit, die gefährlichen Gesetzesverschärfungen zu stoppen. Am Samstag, den 10.11.2018 ruft das brandenburgweite Bündnis zur Demonstration für den Schutz von Freiheits- und Grundrechten und gegen das neue Polizeigesetz auf.
Ein neuer, seitenlanger Terrorismusparagraf eröffnet nahezu uferlose Eingriffsbefugnisse weit im Vorfeld einer eventuellen Gefahrensituation. Unklare Rechtsbegriffe, die dem bayerischen Vorbild der „drohenden Gefahr“ folgen, erweitern den Spielraum der Polizei, Menschen als Gefährder*innen einzustufen und diese mit präventiven Ingewahrsamnahmen bis zu einem Monat, Aufenthalts- und Kontaktverboten und Online-Überwachung zu überziehen. Der Berlin/Brandenburg Landesverband der Neue Richter Vereinigung kritisiert den Terrorismusparagrafen als „rechtsstaatlich bedenklich“ bis „grob rechtswidrig“ (https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/BBr-2017-07-28_Stellungnahme_AH_PolzG.pdf) Die neuen Gummiparagrafen zur Abwehr von „Terrorismus“ laden gerade dazu ein, Missbrauch zu betreiben und Menschen politisch zu verfolgen. Das Vorgehen der nordrhein-westfälischen Polizei gegen die Klimaaktivist*innen von „Ende Gelände“ im Hambacher Braunkohlerevier zeigt, wie schnell weitreichende polizeiliche Befugnisse zu politischen Zwecken missbraucht werden können. Erst recht im Hinblick auf mögliche rechtspopulistische bzw. rechtsextremistische Regierungsbeteiligungen dürfen keine unverhältnismäßigen Instrumente eingeführt werden, bei denen man darauf angewiesen wäre, dass die Landesregierung es gut mit Demokratie, Meinungsfreiheit und Grundrechten meint.
Weiterhin ist im neuen Gesetzesentwurf die geplante Anwendung der sogenannten Quellen-TKÜ vorgesehen. Die Polizei soll somit vermehrt geheimdienstliche Methoden anwenden. Das als Lehre aus dem Faschismus eingeführte verfassungsrechtliche Trennungsgebot für geheimdienstliche und polizeiliche Methoden wird immer weiter ad absurdum geführt – mit der Ausweitung der geheimdienstlichen Befugnisse wird den Polizeibehörden unverhältnismäßig viel Macht eingeräumt. Im Zuge der Quellen-TKÜ werden umstrittene Staatstrojaner eingesetzt, die gezielt IT-Sicherheitslücken nutzen. Die von den Behörden verheimlichten Sicherheitslücken gefährden akut die innere Sicherheit. Ein im Jahr 2017 global wirkender Cyberangriff mit der Malware „wannacry“ hat dies bewiesen: Massenhaft wurde Infrastruktur lahmgelegt (einschließlich mehrerer Krankenhäuser in Großbritannien). Die von „wannacry“ genutzte Sicherheitslücke wurde jahrelang von dem US-amerikanischen Geheimdienst NSA zur Überwachung genutzt und geheim gehalten.
Erschreckend ist auch die mangelhafte, verharmlosende und mitunter unreflektierte Argumentation der Gesetzesinitiatoren. So werden im neuen Gesetz Meldeauflagen explizit als geringfügige Grundrechtseinschränkungen abgetan. Dabei schränken sie die Versammlungsfreiheit und somit die politische Teilhabe erheblich ein: Allein das haltlose Orakeln der Polizei über mögliche geringfügige Straftaten im Rahmen des Versammlungsgesetzes (bspw. Vermummung, unangemeldete Demonstrationen) kann Personen dazu verpflichten, die Stadt nicht zu verlassen, um sie von politischem Engagement fern zu halten.
Die Begründung zur Einführung des Terrorparagrafen ist nichts als rechtspopulistische Angstmache – angeführt wird ausschließlich ein übersteigertes Bedrohungsszenario durch islamistischen Terror.
Die geplanten Verschärfungen reihen sich vielmehr in einen Sicherheitsdiskurs ein, der Analysen über Kriminalität und Terrorismus vermissen lässt. So verschweigt und übergeht die Begründung zur Gesetzesneuerung die eigentlichen Ursachen für die erfolglosen Ermittlungen im Fall des rechtsextremen NSU Terrors und des Anschlags am Breitscheidplatz: staatliche Verstrickungen und das multiples Behördenversagen.
Potsdam, 17.10.2018
Die Vorstöße zur Verschärfung des Polizeigesetzes in Brandenburg sind inakzeptabel.
– Breites Bündnis ruft zur Demonstration gegen das Polizeigesetz am 10. November in Potsdam auf
Die Ideen von SPD, LINKEN und CDU zur Änderung des brandenburgischen Polizeigesetzes folgen der Aufrüstungslogik Bayerns. Alle Bundesländer haben nachgezogen und diskutieren ähnliche Gesetzesvorhaben (die insbesondere von der AfD als Umsetzung eigener Ideen gelobt werden). Damit ist die bayerische Initiative faktisch zu einem Mustergesetz geworden.Doch sind die bayerischen Polizeigesetzänderungen nicht nur politisch, sondern auch juristisch hoch umstritten. FDP, Grüne und LINKE haben dagegen (immerhin) Verfassungsbeschwerden erhoben. Es ist unverständlich warum ausgerechnet das rot-rote Brandenburg diesem juristisch fragwürdigen CSU-Vorbild folgen und vermeidbare Niederlagen vor Gerichten provozieren möchte.
Ohnehin ist es rechtsstaatlich überaus fragwürdig, dass alle größeren Polizeigesetzvorhaben der letzten Jahrzehnte vor den Landesverfassungsgerichten bzw. dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden mussten. Es herrscht die allgemeine höchst fragwürdige Tendenz, das rechtlich gerade noch so Machbare auszureizen, statt danach zu schauen, was sinnvoll wäre. Allerdings haben die Gerichte regelmäßig feststellen müssen, dass die Grenzen des Grundgesetzes durch neue Befugnisse durchbrochen und Bürgerrechte verletzt wurden. Wenn Politik es ernsthaft als Erfolg darstellt das neue Gesetze „nur teilweise“ von Gerichten aufgehoben werden müssen, hat die Demokratie ein Problem.
Zudem sind immer weniger Beamt*innen (und Bürger*innen) in der Lage, das Polizeigesetz im Detail zu verstehen, da dieses immer umfangreicher und komplizierter wird. Hier steht zu befürchten, dass mit der erneuten Verschärfung die Komplexität weiter gesteigert wird und die Unsicherheit der rechtssicheren Anwendung zunimmt.
Das brandenburgische Polizeigesetz wurde seit 1990 regelmäßig verschärft, ohne hierbei zumindest die Kontrollmechanismen anzupassen, was auch zu regelmäßigen Polizeiskandalen führt. Dabei handelt es sich (aber weitgehend) um bloße Symbolpolitik, mit der der Innenminister den Wähler*innen politische Tatkraft und Kompetenz für innere Sicherheit suggerieren möchte. Es geht (also) nicht um objektive Sicherheit, sondern lediglich um das subjektive Sicherheitsgefühl.
Tatsächlich mangelt es nicht an immer neuen Befugnissen für die Polizei, sondern allenfalls an gut ausgebildetem Personal und einer ordentlichen Alltagsausstattung. Die Polizei und die Geheimdienste unterliegen dem Trennungsgebot, womit verhindert werden soll, dass in Deutschland jemals wieder eine zentral geführte, mit erheblicher Macht ausgestattete und auch geheim operierende Polizei entsteht. Zwar werden der Verfassungsschutzbehörde gem. § 6 BbgVerfSchG polizeiliche Befugnisse ausdrücklich abgesprochen. Dies nützt aber nichts, wenn stattdessen der Polizei systematisch immer weitreichendere, typisch geheimdienstliche Befugnisse, Mittel und Methoden zuerkannt werden. Insofern vergrößern die aktuellen Gesetzesvorhaben die bereits bestehende (krasse) Schieflage noch weiter. Zudem sollten grundsätzlich keine Instrumente geschaffen werden, die voraussetzen, dass es diejenigen, die sie einsetzen, gut mit der Demokratie und Meinungsfreiheit meinen. Wenn CDU und AfD von „gemeinsamen Gesprächen nach der Wahl“ reden, wird deutlich, dass ein durch die AfD geführtes Innenministerium im Bereich des Möglichen liegt. Deshalb sollten Instrumente, die sich missbrauchen lassen, immer grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Auch die Verlagerung der polizeilichen Zuständigkeit in den „Vorfeldbereich“ von eventuell erst noch entstehenden Gefahren ist rechtsstaatswidrig. Offensichtlich sollen Orwellsche Dystopien realisiert werden, wenn Menschen wie in klassischen Diktaturen lediglich aufgrund einer (vermuteten) Einstellung oder Überzeugung mit polizeilichen Maßnahmen überzogen werden dürfen. Wer lediglich aufgrund vager Zuschreibungen mit der Polizei zu tun bekommt (und z.B. in vorbeugende „Schutzhaft“ genommen wird oder Meldeauflagen bekommt), dürfte dies zu Recht als Willkür per Gesetz empfinden und auf die Unschuldsvermutung verweisen.
Bedenklich stimmt es auch, dass – wie die Erfahrung zeigt – neuartige Befugnisse immer mit dem Verweis darauf, dass diese ja nur für Schwerstkriminelle (oder „Terroristen“) und für eng begrenzte Szenarien gedacht sind, eingeführt werden, der Anwendungsbereich dann aber nach und nach ausgeweitet wird und sich letztlich doch als Standardprozedur etabliert.
Gegen dieses Gesetzesvorhaben hat sich ein ein breites, immer noch wachsendes Bündnis zusammengefunden, das zur Teilnahme an der Demonstration gegen das Polizeigesetz aufruft. Die Demonstration ist am Samstag, den 10. November, in Potsdam.
Weitere untnerstützende Einzelpersonen und Organisationen sind willkommen.